Die wichtigsten Fakten: Die Mini-GmbH – oder die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), so der offizielle Name – ist die erste deutsche Rechtsform, bei der auch ohne großen Kapitaleinsatz die Haftung beschränkt werden kann. Zum Start reicht ein Mindestkapital von einem Euro als Bareinlage; das Stammkapital wird über Rücklagen gebildet (prozentualer Anteil des Gewinns) bis der Status einer “normalen” GmbH erreicht ist. Damit tritt die Mini-GmbH in Konkurrenz zur englischen Limited, die für viele Gründer aufgrund des geringen bürokratischen Aufwandes, der Haftungsbeschränkung ohne Mindeststammkapital und auch dem Faktor Zeit bisher attraktiv war – bei Banken, Investoren und auch Kunden jedoch einen zweifelhaften Ruf genoss. Read the rest of this entry »
Feb 06

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