Wahl der Rechtsform: Mini-GmbH vs. Limited - foerderland.de Interview

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Die wichtigsten Fakten: Die Mini-GmbH – oder die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), so der offizielle Name – ist die erste deutsche Rechtsform, bei der auch ohne großen Kapitaleinsatz die Haftung beschränkt werden kann. Zum Start reicht ein Mindestkapital von einem Euro als Bareinlage; das Stammkapital wird über Rücklagen gebildet (prozentualer Anteil des Gewinns) bis der Status einer “normalen” GmbH erreicht ist. Damit tritt die Mini-GmbH in Konkurrenz zur englischen Limited, die für viele Gründer aufgrund des geringen bürokratischen Aufwandes, der Haftungsbeschränkung ohne Mindeststammkapital und auch dem Faktor Zeit bisher attraktiv war – bei Banken, Investoren und auch Kunden jedoch einen zweifelhaften Ruf genoss.

Für Stefan Pohl, frisch gebackener Geschäftsführer der roomies UG (haftungsbeschränkt) (i.G.), einer neuen Online-Übernachtungszentrale für private und gewerbliche Übernachtungsmöglichkeiten, war die Überlegung eine Limited zu gründen deswegen auch schnell vom Tisch: “Wir wollten auf gar keinen Fall eine britische Limited gründen. Viele Menschen wissen nicht, auf was sie sich bei der Gründung einer Limited einlassen. Wir haben uns im Vorfeld von unserem Anwalt über die Problematik informieren lassen und sind dann einstimmig zum dem Entschluss gekommen, die UG zu gründen”, so Pohl.

“Die Erfahrung hat gezeigt, dass die britische Limited durch viele ominöse Firmen, die sich hinter einer britischen Postadresse verstecken, stark in den Verruf geraten ist. Daher kam eine Limited für uns nicht in Frage. Zum Glück reagierte die Bundesregierung mit der Modernisierung des GmbH-Gesetzes letztes Jahr dann auf den aktuellen Trend und schuf die Unternehmergesellschaft”, erklärt Pohl weiter.

Neben dem schlechten Image der Limited seien der geringe Gründungsaufwand hinsichtlich Zeit und Geld sowie – vor allem – die Haftungsbeschränkung ausschlaggebend für die Entscheidung zur Mini-GmbH gewesen, erläutert Pohl die Entscheidung.

Befragt nach eventuellen Problemen während des Gründungsprozesses – z. B. bei der Eröffnung eines Geschäftskontos – gibt Pohl zu Protokoll: “Wir, die anderen Gesellschafter und ich, haben uns im Vorfeld der Gründung gut vorbereitet und verfolgen das Thema UG schon seit längerem. Im Web findet man zum Beispiel ein Musterprotokoll. Dies kann man nutzen, wenn nicht mehr als drei Gesellschafter vorhanden sind. Dieses Musterprotokoll haben wir mit den entsprechenden Informationen zu den Gesellschaftern ausgestattet und es dem Notar geschickt. Der Notar kannte sich bereits mit dem Thema UG aus, sodass es keine Probleme gab. Teilweise wissen die Banken aber noch nicht mit dieser neuen Art der GmbH umzugehen, aber unsere Sparkasse vor Ort löste diese Herausforderung kundenorientiert.”

Dank gründlicher Vorbereitung und kompetenter notarieller Beratung stellte die Gründung der rommies UG also kein Problem dar. Gibt es weitere Mini-GmbH-Gründer die ähnliche Erfahrungen gemacht haben? Oder bei denen die Gründung nicht so glatt verlief? Nutzen Sie die Kommentarfunktion und lassen Sie uns an Ihren Erfahrungen teilhaben.

Quelle: www.foerderland.de

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